Gemeinde Nufringen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Kurzübersicht - Rathaus Aktuell

 

Die Seite „Rathaus Aktuell“ informiert Sie über laufende Neuigkeiten und wichtige Hinweise aus der Gemeindeverwaltung und wird zudem direkt über die Nufringer APP  bereitgestellt.

    Die neuen Regelungen...

    ...rund um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen - Eigenverantwortung steigt, Gesundheitsamt schaltet sich nur noch in bestimmten Bereichen ein

    Seit dieser Woche gelten neue Regeln im Kontaktpersonenmanagement – hier nochmals das Wichtigste in Kürze. Kernpunkt ist, dass erkrankte bzw. positiv getestete Personen ab sofort nicht mehr vom Gesundheitsamt angerufen werden.

    Wer positiv getestet ist, muss sich – samt der ungeimpften Haushaltsangehörigen -
    umgehend eigenverantwortlich in Quarantäne begeben. In der Regel 14 Tage für die
    positiv getestete Person, Haushaltsangehörige in der Regel 10 Tage, wenn sie keine Symptome entwickeln bzw. auch positiv getestet werden. (Ist man länger krank, dauert natürlich auch die Quarantäne entsprechend an).

    Eine erkrankte Person mit Symptomen kann sich generell nicht freitesten, um die
    Absonderung früher zu beenden. Lediglich komplett symptomlose, positiv Getestete,
    die vollständig geimpft sind, können die Absonderungen mit einem negativen PCR-
    Test am fünften Tag beenden. Personen, mit denen die positiv getestete Person neben den Haushaltsangehörigen Kontakt hatte, müssen von ihr selbstständig informiert werden. Diese sollten die eigenen Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen
    ärztlichen Rat einholen und sich testen lassen. Vollständig geimpfte, symptomlose Kontaktpersonen oder Haushaltsangehörige müssen sich nicht in Absonderung begeben.

    Wer von den Haushaltsangehörigen keinerlei Symptome entwickelt, kann sich nach
    fünf Tagen per PCR-Test bzw. nach sieben Tagen mittels Schnelltest (kein
    Selbsttest!) freitesten und die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
    Wer Bescheinigungen benötigt, um sie dem Arbeitgeber vorzulegen, bekommt diese über die
    Rathäuser. Das gilt sowohl für die positiv getestete Person als auch für die Haushaltsangehörigen.

    Von den Ordnungsämtern in den Rathäusern wird die Einhaltung der Absonderung / Quarantäne
    auch routinemäßig kontrolliert.


    Das Gesundheitsamt wird sich auf größere Ausbruchsgeschehen oder bei Fällen in vulnerablen
    Gruppen (z.B. Pflegeheime) konzentrieren. Viele hilfreiche Informationen, was zu tun ist, wenn
    Selbst-, Antigen- oder PCR-Test positiv sind, finden sich auf der Homepage des Landkreises
    Böblingen, www.lrabb.de, bei den Informationen zum Corona-Virus. Selbstverständlich ist auch die Corona-Hotline geschaltet; unter der Nummer 07031 663 3500 kann man sich von Montag bis
    Freitag, von 8:30-12:00 Uhr melden, Montag bis Mittwoch außerdem von 13:30–15:30 Uhr und am Donnerstagnachmittag bis 18.00 Uhr.

    Künftig bitten wir Sie das Formular „Antrag auf Erteilung einer Absonderungsbescheinigung nach § 7 Abs. 1 CoronaVO Absonderung“ ausgefüllt bei der Gemeinde Nufringen einzureichen, sofern Sie eine Bescheinigung z. B. für Ihren Arbeitgeber über den Zeitraum der Absonderung (Quarantäne) benötigen. Das Formular finden Sie hier.

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an corona@nufringen.de

    Navigation

    Weitere Informationen

    Kontakt

    Gemeinde Nufringen
    Hauptstraße 28
    71154 Nufringen
    Fon: 07032 9680-0
    Fax: 07032 9680-60
    E-Mail schreiben

    Was finden Sie hier?

     

    1. Aktuelle Mitteilungen:

    • Kurzberichte von Gemeinderatssitzungen, Veranstaltungshinweise (z. B. Jubiläen der Feuerwehr oder Bürgerinitiativen)
    • Wichtige Bekanntmachungen wie geänderte Öffnungszeiten (z. B. Schließtage des Rathauses)  
    • Informationsartikel zu Themen wie digitale Passbilder oder Sicherheit im Naturpark  

     

    2. Darstellungsoptionen:

    • Informationen sind chronologisch gelistet –> neueste Einträge zuerst
    • Jeder Beitrag bietet einen „weiterlesen“-Link für vollständige Details

     

    3. Weitere Nutzungsmöglichkeiten: