Gemeinde Nufringen

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Kurzübersicht - Rathaus Aktuell

 

Die Seite „Rathaus Aktuell“ informiert Sie über laufende Neuigkeiten und wichtige Hinweise aus der Gemeindeverwaltung und wird zudem direkt über die Nufringer APP  bereitgestellt.

    Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen

    Das Sachgebiet Ordnung & Soziales informiert zum Thema „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerken)“
     
    Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anzeigen wegen des unerlaubten Abbrennens von Feuerwerken in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember ein.
     
    Aus diesem Grund geben wir folgende Hinweise:
    Das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (handelsübliches Silvesterfeuerwerk) ist in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. ohne Ausnahmegenehmigung oder eine entsprechende Erlaubnis nach der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten.
    Verstöße hiergegen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
     
    Ausnahmegenehmigungen sind möglich – Antrag erforderlich
    In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks der Klasse II innerhalb dieses Zeitraums seitens der Gemeindeverwaltung erteilt werden. Begründete Ausnahmefälle können z. B. wichtige Familienfeiern (Hochzeiten, runde Geburtstage), Firmenjubiläen oder Volksfeste sein.
     
    Eine Ausnahmegenehmigung ist beim Servicebüro der Gemeinde Nufringen mindestens 2 Wochen vorher zu beantragen.
     
    Auch bei Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung bitten wir Sie, bereits im Vorfeld des Feuerwerks Vorkehrungen zu treffen, um Belästigungen der Nachbarschaft weitestgehend zu vermeiden. Informieren Sie bitterechtzeitig vorab Ihre Nachbarn über den besonderen Anlass.
     
    Achten Sie bei der Auswahl der Feuerwerkskörper darauf, dass geräuscharme Feuerwerkskörper verwendet werden, denn Knallkörper und Kanonenschläge oder Raketen mit Knallsätzen werden nicht zugelassen.
    Ein schönes Kleinfeuerwerk der Klasse II ist auch ohne die Ruhe in der Nachbarschaft wesentlich störende Knalleffekte möglich. Beispiele für solche geräuscharmen Feuerwerkskörper sind Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Bengalische Beleuchtung und Feuerwerksbatterien. Aber auch sogenannte „Schüttraketen“ mit geräuscharmem Schwarzpulvertreibsatz, bei denen die Leuchteffekte relativ sanft ausgeschüttet werden, gehören dazu.
     
    Durch ein rücksichtsvolles Verhalten tragen Sie zu einem guten Miteinander bei, damit das Feuerwerk auch ist, was es sein sollte: Ausdruck der Lebensfreude.
    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Nufringen, Sachgebiet Ordnung& Soziales, Frau Volk, Tel.: 07032/9680-24, ordnung@nufringen.de
     
    Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise und Vorschriften.

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    Gemeinde Nufringen
    Hauptstraße 28
    71154 Nufringen
    Fon: 07032 9680-0
    Fax: 07032 9680-60
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    • Kurzberichte von Gemeinderatssitzungen, Veranstaltungshinweise (z. B. Jubiläen der Feuerwehr oder Bürgerinitiativen)
    • Wichtige Bekanntmachungen wie geänderte Öffnungszeiten (z. B. Schließtage des Rathauses)  
    • Informationsartikel zu Themen wie digitale Passbilder oder Sicherheit im Naturpark  

     

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