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Die Seite „Rathaus Aktuell“ informiert Sie über laufende Neuigkeiten und wichtige Hinweise aus der Gemeindeverwaltung und wird zudem direkt über die Nufringer APP bereitgestellt.
Grund- und Gewerbesteuer 3. Quartal 2025
Fälligkeit Quartalszahler 3. Quartal 2025
Dritte Rate der Gewerbe- und Grundsteuern 2025 wird fällig
Am 15. August 2025 werden die vierteljährlichen Vorauszahlungsraten der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das 3. Quartal 2025 fällig.
Der zu zahlende Steuerbetrag ergibt sich aus dem letzten Jahressteuerbescheid oder dem zuletzt an den Steuerpflichtigen ergangenen Änderungsbescheid.
Wird die jeweilige Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, entstehen zusätzliche Nebenforderungen, wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Um dies zu vermeiden, können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren hilft, unsere Verwaltung zu rationalisieren und somit Steuergelder zu sparen. Auch für Sie ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vorteilhaft:
Gerne können Sie uns mit dem nachstehenden Formular ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen. Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns per Post, per E-Mail (p.klitsch@nufringen.de) oder per Fax (Fax 9680-842) zusenden.
Bei Steuerpflichtigen, die bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge termingerecht zum 15. August 2025 von den angegebenen Konten abgebucht.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Klitsch - unter Tel.9680-42 - gerne zur Verfügung.
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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