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Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Das können Sie entweder online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes.
Für die Adressänderung wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihrem Personalausweis aufgebracht und die Adresse im Chip Ihres Personalausweises geändert.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber wird Ihre neue Adresse im Ausland eingetragen. Wenn diese noch nicht feststeht, wird vermerkt, dass Sie keine Wohnung mehr in Deutschland haben.
Onlineantrag: Elektronische Wohnsitzanmeldung
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
Bei Wegzug ins Ausland:
Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung.
oder
Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie zu beantragen.
keine
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Sie können die Adressänderung auf Ihrem Personalausweis nur dann online vornehmen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Personalausweisgesetz (PAuswG) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet):
Personalausweisverordnung (PauswV) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet):
Freigabevermerk
02.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben
Hinweis:
Die Inhalte werden von der Gemeinde Nufringen gepflegt.

