Hauptmenü
- Gemeinde & Politik
- Wahlen & Ergebnisse
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft, Bauen, Ausschreibungen & Nachhaltigkeit
Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Onlineantrag: Elektronische Wohnsitzanmeldung
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
Bei Wegzug ins Ausland:
Wenn Sie die Wohnortänderung persönlich beantragen:
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung
oder
Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Wohnortänderung im Reisepass beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.
Passgesetz (Passgesetz – PassG) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Freigabevermerk
25.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben
Hinweis:
Die Inhalte werden von der Gemeinde Nufringen gepflegt.