Hauptmenü
- Gemeinde & Politik
- Wahlen & Ergebnisse
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft, Bauen, Ausschreibungen & Nachhaltigkeit
An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.
Allgemeinverfügung zur Teilsperrung des Marktplatzes wegen Abbau des Maibaums
Im Rahmen des planmäßigen Abbaus des Maibaums wird folgender Bereich des Marktplatzes in Nufringen zeitweise gesperrt:
1. Zeitraum der Sperrung: Samstag, 21. Juni 2025, von 13:00 Uhr (nach Ende Wochenmarkt) bis ca. 15:00 Uhr (Abbauende durch Entfernung Absperrband)
2. Geltungsbereich der Sperrung: Der gemeindliche Teil des Marktplatzes zwischen der Hauptstraße, altem und neuen Rathaus, Backerei Wanner, Hotel Lamm und dem CAP-Markt.
3. Regelungen:
4. Begründung: Die Teilsperrung ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich. Der Abbau des Maibaums bringt Arbeiten und Gefahren mit sich, die nur unter Entfernung der Bodenbefestigung, freihängendem bzw. gehaltenem Maibaum ausgeführt werden können.
5. Rechtsgrundlage: Diese Allgemeinverfügung erfolgt auch auf Grundlage von § 45 Abs. 1 StVO und tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.
6. Hinweise: Einwendungen gegen diese Verfügung können schriftlich oder zur Niederschrift beim Rathaus Nufringen, Hauptstraße 1, 71154 Nufringen, bzw. vor Ort erhoben werden.
Ingolf Welte, Bürgermeister Gemeinde Nufringen
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben