Gemeinde Nufringen

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Berichte und Bekanntgaben der Gemeindeverwaltung finden Sie

Beitrag zur Verwertung des Streuobsts

Gelb-orangenen Erntebänder sollen auch bei der diesjährigen Streuobsternte helfen
 
Beitrag zur Verwertung des Streuobsts
 
Wird das Obst in den Streuobstwiesen des Landkreis Böblingen reif, werden mancherorts auch die Stämme der Bäume bunt. Sie könnte dann nämlich ein sogenannter „Ernte-Bendl“ schmücken: Ein gelb-oranges Markierungsband, das von der Fachberatungsstelle für Obst und Gartenbau an die Rathäuser ausgegeben wird und Bäume kennzeichnet, die geerntet werden dürfen. Die Gemeinden können damit gemeindeeigene Bäume kennzeichnen, oder Bänder an Bürger abgeben, die damit ihre privaten Bäume kennzeichnen können, die sie zur Ernte freigeben möchten.


Die Aktion soll helfen, dass mehr Streuobst verwertet wird und nicht ungenützt vom Baum fällt und verkommt. Es ist eine Aktion des Landkreises Böblingen in Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises und teilnehmenden Städten und Gemeinden im Landkreis Böblingen. So ist denen geholfen, die ihre Wiesen nicht ernten können, und auch solchen, die gern Obst holen und den eigenen Saft genießen möchten. Im besten Fall treffen „Stücklesbesitzer“ natürlich direkt eine Pacht- oder sonstige Vereinbarung mit anderen, die gerne eine Streuobstwiese nützen wollen.


Die Städte und Gemeinden können beim Landratsamt Böblingen die Erntebänder anfordern und geben diese dann vor Ort auf Wunsch an Privatleute weiter. Ansprechpartner für die Gemeinden dafür ist die Fachberatungsstelle für Obst und Gartenbau im Landratsamt Böblingen, Helmut Ohngemach Tel. 07031 663-2381 oder E-Mail: h.ohngemach(@)lrabb.de


Die Bänder sind aus reißfestem Papier, das mit der Zeit von selbst verrottet. Dass bei der Ernte pfleglich mit dem Baum umgegangen wird und das Ganze auf eigene Gefahr erfolgt, sollte selbstverständlich sein. Und selbstverständlich sollte auch sein, dass auch nur Obstbäume zur Ernte freigegeben sind, die auch wirklich mit dem Band versehen sind. Eigenmächtige Ernten, ohne dass der Eigentümer dies durch die Markierung genehmigt hat, sind Diebstahl, der zur Anzeige gebracht werden kann.