Hauptmenü
- Gemeinde & Politik
- Wahlen & Ergebnisse
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft, Bauen, Ausschreibungen & Nachhaltigkeit
An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.
Am 5. Mai wurde ein Nufringer Jäger auf Grund eines schwerverletzten Rehs von der Polizei zu einer Firma in die Gottlieb-Daimler-Straße gerufen.
Die Person, welche sich bei der Polizei meldete und das Reh vorgefunden hatte, erzählte den Beamten, dass am Vortag ein Hund das Reh bis zu ihm vor die Firma gejagt und gehetzt haben soll. Der Hund konnte daraufhin von ihm verscheucht werden. Das Reh war anschließend nicht mehr zu sehen und wurde erst am Morgen des 5. Mai wieder von Mitarbeitern der Firma in einem Eck entdeckt. Da die Verletzungen so stark waren und das Reh offensichtlich litt, musste der Jäger das Wildtier waidmännisch erlösen.
Nach § 22a Abs. 1 BJagdG sind Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren. Daraus ergibt sich die Pflicht für Jäger, bei u.a. Unfallwild in unserem Revier, schnellstmöglich vor Ort zu sein, um das Wild zu erlösen.
Nach anschließender Bergung des Wildtieres wurde festgestellt, dass die Rehgeiß trächtig war und ein Kitz in sich trug. Am kompletten Hinterteil der Geiß waren starke Bissverletzungen zu
erkennen.
Bei dem Hund handelt es sich um einen 50 cm hohen, braun bis dunkelbraunen, langhaarigen Hund. Sachdienliche Hinweise auf den Hundehalter können Sie bei der Polizei oder der Gemeinde Nufringen angeben.
Wir weisen hiermit ausdrücklich auf den geltenden Leinenzwang in Nufringen hin!
In der Polizeiverordnung der Gemeinde ist dies entsprechend geregelt.
LEINENZWANG FÜR HUNDE
Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund so zu halten, dass andere nicht belästigt oder gefährdet werden. Innerorts sind Hunde im öffentlichen Bereich an der Leine zu führen (Leinenzwang).
Hunde dürfen auch im Außenbereich nicht ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen. Hunde, die nicht gehorchen, gehören grundsätzlich an die Leine.
Bitte beachten Sie, dass Wilderei durch Hunde rechtliche Konsequenzen hat und dies mit
Bußgeldern geahndet wird!
Spricht man bei Hunden von Wilderei, ist damit das unerlaubte Jagen und Nachstellen von Wildtieren gemeint.
REGELN IN WALD, FELD UND WIESEN – BRUT-UND SETZZEIT
Im Landeswaldgesetz ist verankert, dass Jeder den Wald zum Zwecke der Erholung betreten und sich an der Natur erfreuen darf. Aber die Tiere sollten dabei nicht unnötig gestört werden, deshalb gilt es ein paar Dinge zu beachten. „Besonders in der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen März und Juli reagieren Tiere empfindlich auf Störungen“, erklärt Alexandra Radlinger, stellvertretende Leiterin des Amts für Forsten. „Aktivitäten abseits von Wegen stellen für sie ein großes Störungspotential dar, denn man bewegt sich quasi in deren Wohn- oder Schlafzimmer“, so Radlinger. Wer aber auf den Wegen bleibt, der schreckt keine Wildtiere oder auf dem Vogel brütende Vögel auf und erspart den Tieren so eine Menge Stress. Es geht aber nicht nur um den Wald, sondern auch um Felder oder Wiesen. Landwirtschaftliche Flächen dürfen mit der beginnenden sogenannten Aufwuchszeit nicht mehr betreten werden. „Vielen ist nicht klar, dass damit auch Wiesen gemeint sind“, erklärt Alexandra Radlinger.
Für Hundebesitzer ist wichtig zu wissen, dass es in Baden-Württemberg keine allgemeine Leinenpflicht gibt. Jeder Hundeführer ist dafür verantwortlich, dass er/sie zu jeder Zeit auf den Hund bestimmend einwirken kann. Funktioniert das nicht, dann muss das Tier an die Leine genommen werden – sowohl aus Rücksicht auf wildlebende Tiere als auch auf andere Erholungssuchende. „Diese Regelung zur Leinenpflicht bzw. dazu, den eigenen Hund im Griff haben zu müssen ist gerade jetzt besonders wichtig, da ab Mai die Rehe ihren Nachwuchs bekommen“, betont auch der Wildtierbeauftragte Bastian Junghans. „Freilaufende Hunde sind für die Tiere und ihre Jungen eine große Gefahr. Insbesondere sind Rehkitze, die von ihren Müttern in den Wiesen abgelegt werden, für Hunde eine leichte Beute.“ In dem Zusammenhang weist er auf die aktuell immer wieder aufkommende Diskussion um aufgefundene, gerissene Wildtiere hin; bei einem großen Teil ergeben Untersuchungen, dass diese von freilaufenden Hunden gerissen werden.
Quelle Text Regeln in Wald, Feld und Wiesen Landratsamt Böblingen
Landkreis Böblingen -Brut und Setzzeit
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben