Hauptmenü
- Gemeinde & Politik
- Wahlen & Ergebnisse
- Rathaus & Bürgerservice
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Vereine
- Wirtschaft, Bauen, Ausschreibungen & Nachhaltigkeit
An dieser Stelle und über die Nufringer APP veröffentlichen wir aktuelle Mitteilungen.
Entfernung von Grabschmuck/sonstigen Grabausstattungen von der Oberfläche der Rasengräber und vor den Urnenwänden
Nach Begehung und Prüfung der Gräber mussten wir leider und wiederholt feststellen, dass auf den Rasengräbern Grabschmuck wie Herzen, Blumen, Blumenschalen etc. abgelegt wird.
Um Rasengräber durch die Bauhof-Mitarbeiter ohne größeren Aufwand pflegen lassen zu können, ist es erforderlich, dass diese frei von Grabschmuck und sonstigen Grabausstattungen sind!
Aus diesem Grund ist auch in der örtlichen Friedhofssatzung geregelt, dass auf den Rasengräbern Grabbepflanzungen, Grabschmuck oder sonstige Grabausstattungen nicht zulässig sind, s. § 15 Abs. 12 – mit Ausnahme in der Zeit vom 1. bis 30. November (Totengedenkmonat). Ferner betrifft dies auch das Ablegen von Grabschmuck jeglicher Art vor Urnenwänden, s.§ 15 Abs. 11.
Wir bitten daher alle Nutzungsberechtigten der Rasengräber und Urnenwände bzw. die Angehörigen, den unzulässiger Weise abgelegten Grabschmuck und die Grabausstattungen unverzüglich zu entfernen.
Ihre Friedhofsverwaltung
Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
E-Mail schreiben