Gemeinde Nufringen

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Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen

Allgemeine Informationen

 

Sie benötigen eine Geburtsurkunde?

 

Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

 

Bitte fordern Sie die Geburtsurkunde direkt bei dem zuständigen Standesamt an und über keinen Drittanbieter.
Das Standesamt stellt sie aus dem Geburtenregister aus.

 

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vornamen, Geburtsname und Geschlecht des Kindes
  • Tag, Ort und Uhrzeit der Geburt
  • Vor- und Familiennamen der Eltern

Hinweis: Auf Verlangen werden folgende Angaben nicht aufgenommen: Geschlecht des Kindes und Vor- und Familiennamen der Eltern

 


 

Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister?

 

Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Diesen brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.


Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtenregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.


Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.


Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

 


 

Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde?

 

Eine internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde. Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

 

Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
  • Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Verfahrensablauf

Sie müssen die Geburtsurkunde / den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister bei dem Standesamt beantragen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Bitte fordern Sie die Urkunde direkt bei dem zuständigen Standesamt an und über keinen Drittanbieter.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Welche Möglichkeiten der Beantragung Ihr Standesamt bietet, kann sich je nach Standesamt unterscheiden.

Hinweis:Eine sofortige Ausstellung der Geburtsurkunde ist nicht immer möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: möglicherweise Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • Ausweis der bevollmächtigten Person
  • möglicherweise Nachweis des rechtlichen Interesses (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Kosten

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: je EUR 20,00
  • Internationale Geburtsurkunde: EUR 20,00

Eine Geburtsurkunde für Zwecke der Sozialversicherung ist unter den Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 SGB X gebührenfrei (Nachweis erforderlich).

Rechtsgrundlage

§ 59 PStG Geburtsurkunde

§ 62 PStG Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

§ 50 PStV Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

§ 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO)

(Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Kontakt - Standesamt

Das Standesamt können Sie wie folgt kontaktieren:

Standesbeamtin: Frau Susanne König
E-Mail: standesamt(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-52

 

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


 

Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Miarbeiter

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