Gemeinde Nufringen

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Sterbeurkunde beantragen

Allgemeine Informationen

 

Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten, zum Beispiel die Einsargung oder Überführung, den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und Familiennamen des verstorbenen Menschen
  • gegebenenfalls Geburtsnamen
  • Ort und Tag der Geburt
  • den letzten Wohnsitz
  • den Familienstand
  • die Vornamen und den Familiennamen der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn die andere Ehegattin bzw. der andere Ehegatte oder die andere Lebenspartnerin bzw. der andere Lebenspartner verstorben sind. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.

Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.

 

Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Weitere Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind 16 Jahre alt
  • Sie gehören zu folgendem Personenkreis: Ehefrau, Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.

Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie diese abholen und wie Sie die Gebühren bezahlen können.

 

Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
  • unter Umständen: Angabe des Sterbetages
  • darüber hinaus können erforderlich sein: Nachweis des rechtlichen Interesses oder Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)

Kosten

  • Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00
  • Internationale Sterbeurkunde: je EUR 20,00
  • gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für die Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung und das Versorgungs- und Sozialamt

Rechtsgrundlage

  • § 60 Personenstandsgesetz (PStG): Sterbeurkunde
  • § 62 Personenstandsgesetz (PStG): Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
  • § 50 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV): Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO): Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Kontakt - Standesamt

Das Standesamt können Sie wie folgt kontaktieren:

Standesbeamtin: Frau Susanne König
E-Mail: standesamt(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-52

 

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


 

Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Miarbeiter

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