Gemeinde Nufringen

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Eheschließung bei sorgeberechtigten Partnern anmelden

Allgemeine Informationen

 

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin heiraten möchten, müssen Sie die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Haben Sie gemeinsame Kinder oder sind sonst für ein Kind sorgeberechtigt, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden
  • dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein

Verfahrensablauf

Sie melden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an.

Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen.
Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.

 

Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie

  • die Eheschließung schriftlich anmelden oder
  • Dritte dazu bevollmächtigen.

 

 

Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.

 

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit.
Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate.
Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde (mehrsprachig oder mit Übersetzung und falls erforderlich mit einer Apostille oder Legalisation)
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein. Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.
  • Geburtsurkunde der Kinder. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist und gegebenenfalls Erklärung über das Sorgerecht

 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen wie zum Beispiel eine Einbürgerungsurkunde verlangen.

Kosten

  • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 110,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: EUR 130,00
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
  • Standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • Standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Rechtsgrundlage

  • § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt)
  • § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
  • § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
  • § 28 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung)
  • § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
  • § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Kontakt - Standesamt

Das Standesamt können Sie wie folgt kontaktieren:

Standesbeamtin: Frau Susanne König
E-Mail: standesamt(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-52

 

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


 

Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Miarbeiter

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