Gemeinde Nufringen

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Eheschließung im Ausland – Eintragung in das deutsche Eheregister beantragen

Allgemeine Informationen

 

Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.

 

Hinweis: Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben die Ehe nach den Gesetzen des Staates, in dem die Ehe geschlossen wurde, rechtsgültig geschlossen.
  • mindestens einer der beiden Eheschließenden ist deutsch, staatenlos, heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
  • ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.

 

HinweisWohnen Sie im Ausland, wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zuletzt Ihren Wohnsitz hatten.

Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen oder andere Personen bevollmächtigen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde über die im Ausland geschlossene Ehe, falls erforderlich mit einer Apostille oder Legalisation  
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch eine im Inland vereidigte Urkundenübersetzerin oder einen vereidigten Urkundenübersetzer
  • bei Geburt des Ehepartners oder der Ehepartnerin in Deutschland: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • bei Geburt des Ehepartners oder der Ehepartnerin im Ausland: Geburtsurkunde (mehrsprachig oder mit Übersetzung und falls erforderlich mit einer Überbeglaubigung - Apostille oder Legalisation)
  • wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin schon einmal verheiratet war: zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der vorherigen Ehe mit Auflösungsvermerk; ersatzweise: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorherigen Ehen (zum Beispiel: Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile vollständig mit Rechtskraftvermerk)
  •  Anerkennung der ausländischen Scheidung durch die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts
  • wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte: zusätzlich Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

 

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde; bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: Nachweis des Sonderstatus; Staatsangehörigkeitsausweise

Kosten

  • EUR 110,00
  • Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: EUR 40,00
  • Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird: EUR 20,00

Hinweis:Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder eine dolmetschende Fachkraft.

Hinweise

Eine im Ausland begründete eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie unter den gleichen Voraussetzungen beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen.

Rechtsgrundlage

  • § 34 Personenstandsgesetz (PStG): Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland
  • § 35 Personenstandsgesetz (PStG): Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Kontakt - Standesamt

Das Standesamt können Sie wie folgt kontaktieren:

Standesbeamtin: Frau Susanne König
E-Mail: standesamt(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-52

 

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


 

Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Miarbeiter

Zurück zur Hauptseite: Standesamt

Zurück zu Eheschließungen