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Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Hinweis: Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.
Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.
Hinweis: Wohnen Sie im Ausland, wenden Sie sich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zuletzt Ihren Wohnsitz hatten.
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen oder andere Personen bevollmächtigen.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, beispielsweise bei Eingebürgerten: Einbürgerungsurkunde; bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: Nachweis des Sonderstatus; Staatsangehörigkeitsausweise
Hinweis:Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder eine dolmetschende Fachkraft.
Eine im Ausland begründete eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie unter den gleichen Voraussetzungen beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen.
Das Standesamt können Sie wie folgt kontaktieren:
Standesbeamtin: Frau Susanne König
E-Mail: standesamt(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-52
Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Miarbeiter
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Gemeinde Nufringen
Hauptstraße 28
71154 Nufringen
Fon: 07032 9680-0
Fax: 07032 9680-60
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