Gemeinde Nufringen

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Namen nach der Scheidung ändern

Allgemeine Informationen

 

Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten nach der Scheidung:

  • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen: Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen (erlaubt sind höchstens zweigliedrige Namen (zum Beispiel: Müller-Huber)
  • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen

Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

Die Ehe wurde durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Ist dieses Standesamt nicht gleichzeitig für die Führung des Eheregisters zuständig, leitet es Ihre Erklärung an folgende Stellen weiter:

  • Standesamt der Eheschließung
  • Wenn sich die Namensänderung auch auf den Geburtsnamen erstreckt, auch an das Standesamt Ihres Geburtsortes

 

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Zusätzlich zur kostenlosen Bescheinigung über die Namensänderung können Sie als Nachweis Ihres neuen Nachnamens folgende kostenpflichtige Dokumente beantragen:

  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt: zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt: zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung

Kosten

  • für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 40,00
  • für die Bescheinigung über die Namensänderung: keine
  • wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: EUR 20,00
  • für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je EUR 20,00

Rechtsgrundlage

  • § 1355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Ehename
  • § 41 PStG (Personenstandsgesetz): Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten
  • § 46 PStV (Personenstandsverordnung): Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung
  • § 62 PStV (Personenstandsverordnung): Besonderheiten bei Mitteilungen
  • § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO): Erhebung von Gebühren und Auslagen in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)

Kontakt - Standesamt

Das Standesamt können Sie wie folgt kontaktieren:

Standesbeamtin: Frau Susanne König
E-Mail: standesamt(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-52

 

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


 

Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Miarbeiter

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