Gemeinde Nufringen

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Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen

Allgemeine Informationen

 

Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen.

 

Hinweis:Namensänderungen von Deutschen durch ausländische Stellen sind in Deutschland unwirksam.

Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des internationalen Übereinkommens vom 4. September 1958 über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vorliegen.

Weitere Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Flüchtling, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.
  • Sie wohnen oder halten sich gewöhnlich in Deutschland auf
  • Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen des Namensträgers oder der Namensträgerin an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.
  • Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname anstößig oder lächerlich klingt oder wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht.
  • Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge entstehen. Sie kommt auch nicht in Betracht, wenn Ihnen Ihr Namen nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs.
  • Auch in folgenden Fällen ist die Namensänderung nicht gerechtfertigt: Sie möchten eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren oder das Aussterben eines Namens verhindern.
  • Vornamen von Kindern zwischen einem und 16 Jahren dürfen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die gewünschte Namensänderung schriftlich bei der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Böblingen, beantragen. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage vom Landratsamt Böblingen: Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

Erforderliche Unterlagen

Die für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Homepage vom Landratsamt Böblingen: Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Kosten

Die Gebühr für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung errechnet sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenem Verwaltungsaufwand. Das Landratsamt Böblingen stellt diese Gebühren in Rechnung.

Rechtsgrundlage

§ 11 Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz)

Kontakt - Standesamt

Das Standesamt können Sie wie folgt kontaktieren:

Standesbeamtin: Frau Susanne König
E-Mail: standesamt(@)nufringen.de
Telefon: 07032 9680-52

 

Erreichbarkeiten: Zu den regulären Öffnungszeiten oder nach vorheriger Terminvereinbarung.


 

Zu den direkten Ansprechpartnern: Ämter und Miarbeiter

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